Audit

Bei unseren Auditierungen werden bei einzelnen Mitarbeitern das Wissen und die Vorgaben, die Effizienz der Handhabung und der Grad der Erfüllung der jeweiligen Anforderungen überprüft.

Eine Abweichung oder Lücke zum QMS oder eine Auffälligkeit oder Korrektur- und Vorbeuge-Erfordernisse, sowie die insgesamt gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert und gemeinsam mit dem Mitarbeiter verbessert.

Schulungen

Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und von der Bundesregierung als Folge des EU – Rechts umgesetzt.

Die Grundqualifikation erwirbt der Berufskraftfahrer nicht für die Lebenszeit, sondern muss alle 5 Jahre in einer Weiterbildung aufgefrischt werden.

Das BKrFQG fordert die Weiterbildung durch Teilnahme an einem Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte und verfolgt das Ziel, alle Berufskraftfahrer auf dem neuesten Stand zu halten.
Anfang 2010 haben wir mit der Schulung gem. BKrFQG in unserem Unternehmen mit einem extern beauftragten Unternehmen begonnen.